Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen

1) Geltung der Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten innerhalb der Europäischen Union (EU). Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2) Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der bestellten Leistungen oder Waren durch den Käufer zustande. Bei Bestellungen über das Internet hat der Käufer das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Waren zurückzugeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand inklusive der Originalverpackungen zurückgegeben werden, ansonsten wird die entsprechende Wertminderung vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Lager Herzogenrath. Die Endkundenpreise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen ist zur Annahme von Wechseln und Schecks nicht verpflichtet; sie nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Alle Angebote sind freibleibend, Irrtümer vorbehalten. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt.

Rechnungen der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen sind bei Erhalt sofort fällig; ausgenommen sind in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte abweichende Zahlungsziele. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Landeszentralbank erhoben. Außerdem werden ab der 2. Mahnung 10,- EUR, ab der 3. Mahnung 25,- EUR Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

4) Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens einen Monat gesetzt hat. Im FaIle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Vollzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

5) Lieferbedingungen und Gefahrenübergang

Grundsätzlich gilt Selbstabholung der Ware als vereinbart. Wird vom Käufer Lieferung bzw. Versand gewünscht, so erfolgt dieser nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung sind wir zur Berechnung einer dem Käufer vorher mitzuteilenden Lieferpauschale berechtigt. Bei Versand trägt der Käufer die Versandkosten. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Versand ausführende Person bzw. Firma übergeben worden ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.

6) Gewährleistung und Haftung

Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen gewährt auf aIle Produkte die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, es sei denn, andere Zeiträume werden schriftlich vereinbart. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Die Gewährleistung bezieht sich auf die abgeholte bzw. gelieferte Hardware; Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem defekten Teil eine Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Kaufrechnung beizufügen. Die Teile werden nur komplett, d.h. inklusive Betriebs- und Wartungsanleitungen und dem jeweils mitgelieferten, zur Sache gehörenden Zubehör akzeptiert. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Für Angaben der den gelieferten Produkten beigefügten Betriebsanleitungen oder Produktbeschreibungen der Herstellerfirmen wird keine Haftung übernommen. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes bei ihm schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Über den Austausch bzw. die mechanische oder elektrische Reparatur von fehlerhaften oder mangelhaften Komponenten hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. So gehört insbesondere die Wiederherstellung bzw. Neuinstallation von Software, Betriebssystemen, Netzwerksystemen und/oder anderen Datenbeständen nicht zum Umfang der Gewährleistung. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, muß das schadhafte Teil bzw. Gerät zu uns gebracht und wieder abgeholt werden; oder es wird mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur an uns geschickt, die Rücksendung erfolgt dann zu Lasten des Käufers. Auf Wunsch des Käufers können diese Produkte bei Zahlung einer entfernungsabhängigen Fahrpauschale durch die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen abgeholt und zurückgeliefert oder dann die Reparatur auch durch einen beauftragten Servicetechniker vor Ort ausgeführt werden. Im Falle einer zusätzlich schriftlich vereinbarten Vor-Ort-Garantie verpflichtet sich der Käufer, das schadhafte Teil bzw. Gerät zu einem vereinbarten Termin bereitzuhalten bzw. den Zugang zu ermöglichen. Die Reparatur bzw. ein Austausch erfolgt nach Wahl der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen entweder direkt vor Ort durch einen beauftragten Servicetechniker oder in unserer Fachwerkstatt; in diesem Falle entstehen dem Käufer durch den nötigen Hin- und Rücktransport keine zusätzlichen Kosten. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelfolgeschäden aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Dieser Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangene Gewinne nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Die Reparaturzeiten werden unverbindlich bekanntgegeben. Durch Instandsetzung / Nachbesserung oder Austausch treten keine neuen Gewähleistungsfristen in Kraft. Wird nach ausführlicher Fehlersuche kein Mangel an der Ware festgestellt, dann kann die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen eine Prüfpauschale von 40,- EUR in Rechnung stellen. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen die auf den zu reparierenden Geräten gespeicherten Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

7) Schutz- und Urheberrechte

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß an den zu liefernden Softwareprogrammen ein Urheberrechtschutz des Herstellers besteht. Für deren Überlassung gelten folgende Bestimmungen: Mit der Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht daran. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Installation darf nur einmal auf einem Computersystem erfolgen (Ausnahme: Netzwerklizenzen). Eine Reproduktion der Programme, Anleitungen und Handbüchern, gleich ob ganz oder auszugsweise, ist dem Käufer nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, die der Käufer zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf den Reproduktionen anzubingen.

8) Schäden und Haftung

Die Firma JOJA EDV-Dienstleistungen haftet nicht für Schäden, die durch unsere Geräte entstanden sind, außer bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Vermögensschäden haften wir nur bei Vorsatz.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma JOJA EDV-Dienstleistungen und dem Käufer ist Aachen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Aachen als ausschließlicher Gerichtsstand für aIle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10) Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. durch entsprechende Vereinbarungen zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

11) Sonstiges

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß Ihre Daten mit EDV verarbeitet und in unsere Kundendatei übernommen werden.
Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2003 in Kraft.




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